Roland Koch verteidigte die Revision gegen ein striktes Nachtflugverbot, nach dem Verlangen des Verwaltungsgerichtshofes des Landes. Er beteuerte, dass das Bundesverwaltungsgericht das „Maß alles Dinge“ sei und unterstützt somit Dieter Posch von der FDP, der es als grundsätzliche Rechtsfrage mit Bedeutung für ganz Deutschlang sehe.
Infrastrukturprojekte könnten verhindert oder gebremst werden, wenn die Ansichten des Verwaltungsgerichtshofes des Landes bestehen bleiben. Deshalb betont Posch gleich zum Anfang der Debatte, dass die Revision Rechtssicherheit schaffen solle.
Thorsten Schäfer-Gümbel hingegen betont, die Entscheidung der Verwaltungsgerichtshofes gebe der Regierung die Möglichkeit, das Versprechen eines Nachtflugverbotes im Gegenzug zum Ausbau des Frankfurter Flughafens zu halten. Somit sei die Revision ein vorsätzlicher Betrug an die Menschen der Region.
Somit beteuert Tarek Al-Wazir (Grünen – Fraktionschef), dass die Entscheidung der Landesregierung ein großer Fehler sei und das Vertrauen in die Politik erschüttere.
Die Richter des Verwaltungsgerichtshofes entschieden, dass die zwischen 23 und 5 Uhr geplanten Flüge nach dem Ausbau nicht genehmigungsfähig seien und der Ermessensspielraum gegen null gehe, da der Landesentwicklungsplan dem widersprechen würde. Die Landesregierung versucht sich nun bei der letzten Instanz. Dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Christean Wagner (CDU – Fraktionsvorsitzender) führte auch an, dass das absolute Nachtflugverbot dem Frachtstandort Frankfurt schaden könne und somit viele Arbeitsplätze in Gefahr wären.
Die SPD, Linke und Grüne werfen der Landesregierung Wortbruch vor und verlangen die Revision zurückzunehmen, da den Flughafen-Anwohnern in einem jahrelangen Streit um den Ausbau ummer wieder ein Nachtflugverbot versprochen worden sei.
Die Grüne und SPD möchten nun mit einer namentlichen Abstimmung an das Gewissen jedes CDU- und FDP-Abgeordneten appellieren.